Business & Unternehmen

GmbH-Gründung

Mit Smartlaw starten Sie erfolgreich Ihr eigenes Unternehmen!

Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie Ihre GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen.

Auf Smartlaw suchen

Mit Smartlaw erstellen Sie Ihre individuellen Gründungsunterlagen und Verträge in nur wenigen Schritten selbst! Dazu benötigen Sie keinerlei Vorkenntnisse.

Wie das geht?

Der intelligente Frage-Antwort-Dialog stellt Ihnen wie bei einem Anwaltsgespräch einfache Fragen und generiert aus Ihren Antworten das maßgeschneiderte Dokument.

Alle hier angebotenen Dokumente werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt, geprüft und regelmäßig aktualisiert.

Vorgründungsphase

Jedes Unternehmen hat eine Rechtsform. Die bekanntesten sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Auch wenn Sie sich nicht explizit dafür entscheiden, kann eine bestimmte Rechtsform mit der Gründung Ihres Unternehmens automatisch entstehen. Dabei hat die Wahl der Rechtsform oft erhebliche rechtliche, finanzielle und steuerliche Konsequenzen für Sie und Ihr Unternehmen.

Dieses ist schnell gegründet. Bevor Sie jedoch zur Tat schreiten, empfiehlt es sich, Informationen zu sammeln und genauer auf die Gründungsphasen und späteren Verpflichtungen zu schauen.

Passt die Rechtsform zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren strategischen Plänen?
Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechtsformfinder, um weitere Informationen zu erhalten.

Erster Schritt: Der Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag GmbH

  • Gesellschaftsvertrag für sämtliche gesetzlich zulässige Verwendungszwecke und geeignet für eine Bargründung
  • Regeln Sie die Beschlussfähigkeit und Mehrheitsverhältnisse bei Gesellschafterbeschlüssen

Gesellschaftsvertrag UG (haftungsbeschränkt)

  • Gesellschaftsvertrag für bis zu fünf Gesell­schafter einer UG und jeden gesetzlich zuläs­sigen Zweck
  • Mit nutzerverständlichen Infor­mationen und Berück­sichtigung von allen aktu­ellen recht­lichen Vorgaben

Gesellschaftsvertrag Ein-Personen-Gesellschaft

  • Geeignet zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt)
  • Sie erhalten bei der Erstellung des Gesellschafts­vertrages ausführ­liche Infor­mationen und Hinweise

Gesellschaftsvertrag Ein-Personen-Gesellschaft (dt./engl.)

  • Geeignet zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt)
  • Sie erhalten bei der Erstellung des Gesellschafts­vertrages ausführ­liche Infor­mationen und Hinweise

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Eintrag des Unternehmens in das Handelsregister

Wenn die Gesellschaftsverträge erstellt, das Geschäftskonto eingerichtet und das Stammkapital eingezahlt wurden, dann ist es Zeit, die GmbH oder UG beim Handelsregister anzumelden. Dies tun Sie bei Ihrem zuständigen Registergericht. Mit dem Eintrag im Handelsregister gilt Ihr Unternehmen offiziell als gegründet.

Handelsregisteranmeldung Gründung

  • Dieses Dokument enthält alle für den Ersteintrag notwendigen vom Geschäftsführer zu leistenden Versicherungen und Erklärungen
  • Die Regelungen Ihres Gesellschaftsvertrages können aufgenommen werden
  • Geeignet für Gründungen mit den Smartlaw-Gesellschaftsverträgen

Handelsregisteranmeldung Gesellschafterliste

  • Geeignet für GmbH und UG (haftungsbeschränkt), sowohl mit einem als auch mit mehreren Gesellschaftern
  • Geeignet für die Erstanmeldung oder bei Umfirmie­rung bzw. Namensänderung von Gesellschaftern und mit hilfreichen Praxistipps

Vereinbarungen der Gesellschafter

Die Gestaltung der internen Organisation einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mittels einer Gesellschafter­vereinbarung ist eine Alternative zur Regelung der Gesellschaftsstruktur allein durch den Gesellschaftsvertrag. Durch die Pflicht zu Veröffentlichung des Gesellschaftsvertrages im Handelsregister sind interne Abreden der Öffentlichkeit zugänglich.

Für Gesellschafter­vereinbarungen besteht diese Veröffentlichungspflicht nicht. Insofern bleiben die internen Abreden zwischen den Gesellschaftern vertraulich. In der Praxis werden diese Vereinbarungen deshalb auch häufig genutzt.

Alle Gründungsdokumente erhalten Sie im Smartlaw-Tarif
»Business & Unternehmen«

Bestellung der Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss Geschäftsführer

  • Korrekte Dokumentation der Bestel­lung und/oder Abbe­rufung eines oder mehrerer Geschäft­sführer in der Gesell­schafter­versammlung Ihrer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Verschiedene Kombinations­möglichkeiten in Hin­blick auf die Einzel- oder Gesamt­vertretungsbefugnis

Handelsregisteranmeldung Geschäftsführer

  • Meldung über den Beschluss der Gesell­schafter zur Bestellung eines Geschäfts­führers und/oder Mel­dung über den Beschluss der Gesell­schafter zur Ab­be­rufung eines Geschäfts­führers
  • Sie erhalten detaillierte Informationen bei der Erstellung des Dokumentes

Vertrag Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Geeignet für Geschäftsführer, die Geschäfts­anteile an der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) be­sitzen
  • Zusätzlich zur Vergütung kann z.B. eine vom Um­satz abhängige Tantieme, Wettbewerbsverbote oder Dienstwagenregelungen verein­bart werden

Vertrag Fremdgeschäftsführer

  • Geeignet für Geschäftsführer, die keine Geschäfts­anteile an der GmbH oder UG besitzen
  • Der Vertrag kann eine individuelle Kündigungs­frist enthalten

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

  • Verpflichtung von Ange­stellten als auch freien Mitar­beitern auf das Daten­geheimnis §5 BDSG
  • Die Verpflichtungserklärung gilt auch nach Beendi­gung der Tätigkeit des Mit­arbeiters weiter

Die nächsten Schritte

Gründung Eröffnungsbilanz

  • Geeignet für eine Bargründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt)
  • Einfache Dokumentation der gezahlten Einlagen zur Einreichung bei Ihrem zuständigen Finanzamt

Gründung - Muss ich mein Gewerbe anmelden?

  • Erfahren Sie hier, ob Sie Ihr neues Unter­neh­men beim Gewerbe­amt anmelden müssen
  • Sie erhalten Angaben zu Folgekosten und -schritten

Welcher ist der richtige Arbeitsvertrag für mich?

  • Wenn Sie bei der Auswahl unsicher sind, finden Sie hier den richtigen Arbeitsvertrag
  • Erhalten Sie Informationen zur Beschäftigung von Mitarbeitern

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.