Rücktritt vom Kaufvertrag: BGH stärkt Verbraucherrechte
Wer einen Kaufvertrag rückgängig machen möchte, muss nicht zwingend die juristisch korrekte Bezeichnung verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Maßgeblich ist vielmehr, wie die Erklärung objektiv zu verstehen ist. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern bei der Vertragsrückabwicklung.
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