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Wohnmobil: Kündigung wegen Stromausfall im Fahrzeug möglich

Reisen & Urlaub 9. September 2026
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Wohnmobil auf einer Straße

M.studio / stock.adobe.com

Wer ein Wohnmobil mietet, erwartet mehr als nur ein fahrbereites Fahrzeug. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein erheblicher Defekt an der Stromversorgung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Die Entscheidung zeigt, welche Rechte Mieter haben, wenn die Wohnfunktion eines Wohnmobils eingeschränkt ist. Davon können auch viele Urlauber profitieren.

Defekte Stromversorgung machte die Reise unmöglich

Ein Kunde hatte für vier Wochen ein Wohnmobil gemietet, um damit durch Skandinavien zu reisen. Dabei war ihm besonders wichtig, unabhängig von Campingplätzen unterwegs zu sein. Das Fahrzeug verfügte über mehrere 12-Volt-Steckdosen, die den Betrieb elektrischer Geräte während der Fahrt oder beim freien Stehen ermöglichen sollten.

Bereits in der ersten Nacht bemerkten der Mieter und seine Begleiterin jedoch, dass sämtliche 12-Volt-Steckdosen ausgefallen waren. Das hatte gravierende Folgen: Ein medizinisch notwendiges Atemgerät konnte nicht betrieben werden. Die geplante Reise war damit erheblich beeinträchtigt.

Die Reisenden brachen die Tour daraufhin ab und kehrten zum Vermieter zurück. Weder eine Reparatur noch ein Ersatzfahrzeug standen zur Verfügung. Daraufhin kündigte der Kunde den Mietvertrag fristlos und verlangte die Rückzahlung des Mietpreises in Höhe von 3.612 Euro.

Warum das Gericht dem Mieter Recht gab

Der Vermieter argumentierte, das Fahrzeug sei weiterhin fahrbereit gewesen. Aus seiner Sicht handelte es sich daher lediglich um einen geringfügigen Mangel.

Das Amtsgericht München sah dies anders. Nach Auffassung des Gerichts gehört bei einem Wohnmobil nicht nur die Fahrfunktion zur geschuldeten Leistung. Ebenso wichtig sind die Wohn- und Aufenthaltsfunktionen des Fahrzeugs. Dazu zählt insbesondere die Bordstromversorgung.

Fallen sämtliche 12-Volt-Steckdosen aus, können viele übliche Geräte nicht mehr genutzt werden. Besonders problematisch wird dies, wenn Reisende bewusst unabhängig von externen Stromanschlüssen unterwegs sein möchten. Das Gericht stellte deshalb fest, dass der vertragsgemäße Gebrauch des Wohnmobils erheblich eingeschränkt war.

Da der Mangel bereits von Beginn der Mietzeit an bestand und bis zur Kündigung nicht behoben wurde, durfte der Mieter den Vertrag fristlos beenden. Der Vermieter musste einen Großteil des Mietpreises zurückzahlen.

Fazit: Warum die Entscheidung für Urlauber wichtig ist

Das Urteil verdeutlicht, dass ein Wohnmobil rechtlich weit mehr ist als ein gewöhnliches Fahrzeug. Wer ein Wohnmobil mietet, darf erwarten, dass auch die Wohnfunktionen ordnungsgemäß funktionieren. Dazu gehören Stromversorgung, Beleuchtung oder andere Einrichtungen, die den Aufenthalt im Fahrzeug ermöglichen.

Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung mehr Rechtssicherheit. Treten erhebliche Mängel auf und kann der Vermieter diese nicht kurzfristig beheben, müssen Mieter nicht zwangsläufig an dem Vertrag festhalten. Je nach Einzelfall können Ansprüche auf Kündigung, Mietminderung oder Rückzahlung bestehen.

Gerade in der Urlaubszeit kann dieses Urteil daher für viele Reisende relevant werden. Es zeigt, dass Urlauber ihre Rechte kennen sollten, wenn ein gemietetes Wohnmobil nicht die vereinbarte Leistung erbringt.

AG München, Urteil vom 04.12.2025, Az. 233 C 16119/24

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