Untätigkeitsklage: Bürger müssen Behörde nicht gesondert auf Fristen hinweisen
Nicht nur Bürger, sondern auch Behörden müssen sich an Fristen halten – und zwar ohne, dass sie darauf gesondert hingewiesen werden müssen. Tun sie das nicht, ist eine Untätigkeitsklage grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich. Mehr lesen