Erben & Schenken
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27. Februar 2026
Ehegattentestament: OLG Zweibrücken stärkt Pflicht zur vollständigen Eröffnung
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein gemeinschaftliches Ehegattentestament vollständig eröffnet werden muss, wenn die Verfügungen nicht klar trennbar sind. Im konkreten Fall wollte ein Witwer nur die Teile des Testaments eröffnen lassen, die seine verstorbene Ehefrau betreffen.
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