Personalentwicklung & Arbeitsbedingungen
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8. Juli 2024
Darf der Betriebsrat ein privates Handynutzungsverbots am Arbeitsplatz mitentscheiden?
Will der Arbeitgeber durch eine Untersagung der Handynutzung erreichen, dass die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird und dabei nicht durch die private Nutzung des Smartphones unterbrochen wird. Dann liegt eine Regelung vor, welche die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers unmittelbar konkretisiert und daher nicht die Mitbestimmung des Betriebsrates erfordert.
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