Trennung: Ehefrau hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Hundes zwei Jahre nach Auszug
Frauchen kann den gemeinsamen Hund zwei Jahre nach ihrem Auszug nicht herausverlangen. Auch wenn ein gemeinsamer Hund rechtlich kein Kind ist, sondern eine Sache, richtet sich die Zuteilung dieses Haushaltsgegenstandes nach dem Hundewohl. Mehr lesen