Immobilienfotos und Datenschutz
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Immobilienfotos Datenschutz: Wenn Wohnräume online erscheinen
Im vorliegenden Fall wollte der Eigentümer einer vermieteten Doppelhaushälfte seine Immobilie verkaufen. Dafür beauftragte er einen Makler, der Fotos der Innenräume anfertigen ließ – im Beisein der Mieter. Diese Bilder wurden anschließend in einem Online-Inserat veröffentlicht und auch in einem gedruckten Exposé genutzt.
Nach der Veröffentlichung fühlten sich die Mieter unwohl. Dritte sprachen sie auf die Bilder an, wodurch sie ein Gefühl des „Beobachtetseins“ entwickelten. Sie sahen sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und machten Ansprüche geltend.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie sensibel Immobilienfotos in Bezug auf Datenschutz sind. Auch wenn keine direkten persönlichen Daten wie Namen oder Telefonnummern sichtbar sind, können Aufnahmen aus der Wohnung Rückschlüsse auf die Bewohner zulassen – etwa durch Einrichtung, persönliche Gegenstände oder den Wohnstil.
OLG: Immobilienfotos Datenschutz umfasst umfassende Auskunftspflichten
Das Oberlandesgericht Zweibrücken stellte klar: Der Makler muss umfassend Auskunft darüber geben, wie die Daten verarbeitet wurden. Dazu gehört insbesondere, welche Informationen erhoben wurden, wie lange sie gespeichert werden und ob eine Verarbeitung – etwa durch automatisierte Systeme oder künstliche Intelligenz – erfolgt ist.
Die Richter bestätigten damit die zentrale Bedeutung des Datenschutzes. Mieter haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit „ihren“ Daten geschieht. Auch wenn es sich nur um Bilder der Wohnung handelt, können diese als personenbezogene Daten eingestuft werden, wenn ein Bezug zu bestimmten Personen besteht.
Interessant ist jedoch: Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wurde im konkreten Fall abgelehnt. Das Gericht ging davon aus, dass die Mieter der Anfertigung und Nutzung der Fotos stillschweigend zugestimmt hatten. Diese sogenannte „konkludente Einwilligung“ bedeutet, dass eine Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann – etwa durch Duldung der Fotosituation.
Fazit: Warum Immobilienfotos Datenschutz für Sie im Alltag wichtig ist
Das Urteil zu Immobilienfotos zeigt deutlich, dass Datenschutz auch im privaten Wohnumfeld eine große Rolle spielt. Sobald Fotos Ihrer Wohnung veröffentlicht werden, können Ihre Rechte betroffen sein – selbst dann, wenn Sie nicht direkt erkennbar sind.
Für Sie bedeutet das: Achten Sie genau darauf, wozu Sie Ihre Zustimmung geben. Gleichzeitig wissen Sie jetzt, dass Sie umfassende Auskunftsrechte haben, wenn Ihre Daten verwendet werden. Gerade im Zeitalter digitaler Plattformen ist es wichtig, die Kontrolle über eigene Informationen zu behalten.
Das Urteil stärkt Ihre Position als Mieter und macht deutlich, dass auch scheinbar alltägliche Vorgänge rechtliche Konsequenzen haben können.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.12.2025, 5 U 82/24