Umbauten ohne Zustimmung des WEG
Wenn Mieter ohne Zustimmung Umbauten vornehmen, kann das für Vermieter teuer werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eigentümer haften, wenn sie nicht rechtzeitig eingreifen. Besonders bei Gewerbeeinheiten ist Vorsicht geboten.
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