Keine Schlüssel-Rückgabe: Nachbar muss das Austausch-Schloss nicht bezahlen
Wer einen im Rahmen eines Nachbarschaftsverhältnisses in Verwahrung genommenen Schlüssel nicht zurückgibt, haftet für den vorgenommenen Schloss-Austausch nicht. Im Gefälligkeitsverhältnis gelten die Regeln eines Verwahrungsvertrages nicht.
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