Zur Haftung für einen Schlüsselverlust im Wohnungseigentum
Der Wohnungseigentümer haftet den übrigen Miteigentümern für das Verschulden seiner Mieter und muss daher auch die Kosten für den Austausch der Schließanlage tragen, wenn seinem Mieter der Schlüssel gestohlen wird und dadurch ein Sicherheitsrisiko für die Miteigentümer entstanden ist.
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