Keine Laubrente für Poolreinigung wegen Nachbarbäumen
Laub von Bäumen gilt als ortsübliche Beeinträchtigung und muss regelmäßig vom Nachbarn hingenommen werden. Trotzt wesentlicher Beeinträchtigung kann ein Nachbar nicht die Reinigungskosten für die Poolreinigung verlangen, wenn er schon bei Errichtung des Pools von dem Laubabwurf wusste.
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