Stromabrechnung: Stromanbieter muss Verbrauch nachweisen

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Ein Mann mietete für seine Mitarbeiter eine Wohnung in einem Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten. Der Mietvertrag wurde beendet und der Mann bekam vom Stromanbieter eine Rechnung über knapp € 18.000,– für den Zeitraum Juli bis Oktober. Der Mann zahlte nicht und berief sich auf einen offensichtlichen Fehler in der Stromabrechnung.
Der Stromanbieter verwies ihn auf Zählerstände, die in einem Übergabeprotokoll festgehalten waren. Der Mann wandte ein, in dem Gebäude gebe es vier Verbrauchsstellen, aber nur zwei Stromzähler. Der Strom sei nicht in seiner Wohnung verbraucht worden. Seine Mitarbeiter hätten die Wohnung bereits zu Ende Juni geräumt.
Das Landgericht Lübeck entschied, der Mann muss die Stromabrechnung nicht bezahlen. Stromkunden können die Zahlung von Stromrechnungen verweigern, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Abrechnung besteht (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Stromgrundversorgungsverordnung).
Verlangt der Stromanbieter in einem solchen Fall vor Gericht die Zahlung, muss er beweisen, dass die berechnete Strommenge von dem Kunden auch verbraucht wurde. Das gelang hier nicht. Der Mann hat zwar das Übergabeprotokoll mit Zählerstand aus Oktober unterschrieben. Doch erklärte er zugleich, dies aufgrund von Sprachproblemen im Vertrauen auf den Vermieter getan zu haben.
Das Gericht wollte den Vermieter als Zeugen zu den Zählerständen befragen. Dafür hätte der Stromanbieter aber zunächst Auslagen vorschießen müssen, was er trotz mehrfacher Aufforderungen nicht tat.
LG Lübeck, Urteil vom 17.10.2024, 5 O 125/23
Hinweis: Achten Sie als Mieter darauf, Zählerstände bei Ein- und Auszug genau zu dokumentieren (z.B. mit Fotos und einer schriftlichen Bestätigung Ihres Vermieters). Unterschreiben Sie Übergabeprotokolldokumente nur, wenn Sie die Angaben vollständig verstehen und nachvollziehen können. Fällt eine Stromrechnung auffällig hoch aus, sollten Sie diese auf Plausibilität prüfen lassen (z.B. sind mehrere Verbrauchseinheiten im Gebäude vorhanden). Erhalten Sie eine unverhältnismäßig hohe Stromrechnung, bitten Sie um eine genaue Aufstellung der Zählerstände und den Zeitraum des Verbrauchs.