Mietaufhebungsvertrag Gewerberaum - statt Kündigung
Möchten Sie ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis einvernehmlich beenden, dann nutzen Sie statt einer Kündigung einen Mietaufhebungsvertrag. Dieser ermöglicht die frühere Auflösung des Mietvertrages unabhängig von Kündigungsfristen. In nur wenigen Schritten erstellen Sie einen individuellen Aufhebungsvertrag als PDF.
Was regelt dieser Aufhebungsvertrag?
- Einvernehmliche Beendigung des Gewerberaummietvertrages, unabhängig von Kündigungsgründen und -fristen
- Geeignet für Gewerberaummietverträge, z. B. für Büroräume, Einzelhandelsflächen, Lagerhallen und Gastronomie
- Vereinbarung des konkreten Beendigungsdatums
- Optionale Vereinbarung einer Abfindungszahlung an den Mieter bei Auflösung auf Wunsch des Vermieters
- Optionale Vereinbarung einer Entschädigungszahlung des Mieters an den Vermieter bei Auflösung auf Wunsch des Mieters
- Regelungen zu Schönheitsreparaturen und sonstigen Vereinbarungen, z. B. zur Übernahme von Mietereinbauten
- Individuelle Vereinbarungen können aufgenommen werden
So funktioniert das Smartlaw-Prinzip
Mit Smartlaw erstellen Sie Aufhebungsverträge und andere Rechtsdokumente ganz einfach selbst. Dabei müssen Sie nur einige Fragen beantworten! Der spezielle Frage-Antwort-Dialog ist einem Gespräch zwischen Anwalt und Mandant nachempfunden. Es werden die Daten zu Ihrem Mietobjekt sowie Ihre Wünsche zum Mietaufhebungsvertrag abgefragt.
Die Smartlaw-Software erstellt im Verlauf des Dialoges anhand Ihrer Antworten einen individuellen Vertrag. Alle Inhalte des Interviews sowie die Vertragstexte wurden von renommierten Anwälten für Mietrecht entwickelt und werden stets auf dem aktuellen Stand gehalten. Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
Diesen Vertrag sowie alle anderen Dokumente, die mit Ihrem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen, können Sie bequem speichern und verwalten.
Video: So funktioniert Smartlaw
Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen
Mietaufhebungsvertrag für Gewerberäume
Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.
Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.
Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter
Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.
Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.
Mietaufhebungsvertrag für Gewerberäume
Für den Fall, dass sich Vermieter und Mieter darüber einig sind, das Mietverhältnis zu beenden, ist ein schriftlicher Aufhebungsvertrag sinnvoll. Eine solche Vereinbarung kommt sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Gewerbemietverträgen in Betracht. Im Gegensatz zu einer Kündigung müssen dabei keine Kündigungsfristen berücksichtigt werden. Auch Verträge mit einer Mindestmietdauer können dadurch frühzeitig beendet werden.
Die Mietparteien können den Beendigungszeitpunkt individuell bestimmen. Außerdem können zahlreiche weitere Vereinbarungen, etwa zu Entschädigungen, Abfindungen oder Schönheitsreparaturen, getroffen werden.
Eine Aufhebung des Mietvertrages kann sogar noch nach dem Auszug des Mieters rückwirkend vereinbart werden.
Mit Hilfe unseres intelligenten Frage-Antwort-Dialoges können Sie den Mietaufhebungsvertrag an Ihre speziellen Bedürfnisse anpassen und Ihr Mietverhältnis stressfrei und einvernehmlich beenden.
Welche Angaben benötigen Sie für diesen Aufhebungsvertrag?
- Die korrekte Bezeichnung aller Vertragsparteien
- Unterzeichnungsdatum des Mietvertrages
- Das gewünschte Datum der Beendigung des Mietverhältnisses