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Auskunftsanspruch über Höhe der Nachmiete

Mieterhöhung & Mietbeendigung 2. Mai 2025
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Kündigung eines Mietvertrags

akf / stock.adobe.com

Für die Geltendmachung einer Schadensersatzklage infolge eines vorgetäuschten Eigenbedarfs, hat der Exmieter einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe der aktuellen Miete.

Im Juli 2015 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine Eigenbedarfskündigung. Die Vermieter wollten ihre Tochter in die Wohnung einziehen lassen. Nach einem Räumungsprozess erhielten die Vermieter im November 2018 die Wohnung. Allerdings zog die Tochter nicht in die Wohnung ein. Vielmehr wurde im November 2021 mit anderen Personen ein Mietvertrag über die Wohnung abgeschlossen. Der frühere Mieter klagte nunmehr unter anderem auf Auskunft über die Höhe der aktuellen Miete. 

Das Landgericht Berlin II entschied zugunsten des ausgezogenen Mieters. Diesem stehe gemäß § 242 BGB (Treu und Glauben) ein Auskunftsanspruch über die Höhe der Nachmiete zu. Denn der Mieter könne den Mehrerlös durch die laufende aktuelle Miete verlangen. Und zur Bezifferung dieses Anspruchs sei die Kenntnis über die aktuelle Miete erforderlich.

LG Berlin II, Urteil vom 28.2.2024, 66 S 178/22

Tipp: Der Vermieter muss bei der Kündigung eine Wohnraummietvertrags viele beachten. Im deutschen Mietrecht wird Mieterschutz großgeschrieben. Daher kann der Vermieter nicht einfach so den Mietvertrag kündigen. Gerade bei Mietverhältnissen auf unbestimmte Zeit müssen besondere Vorschriften beachtet werden, wenn der Vermieter einen Wohnraummietvertrag kündigen möchte. Meist muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, so dass dem Vermieter nur die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung bleibt – darunter fällt auch die Eigenbedarfskündigung. In Ausnahmefällen ist auch eine fristlose – außerordentliche – Kündigung möglich. Mit Smartlaw können Sie schnell und einfach Ihre Kündigungsschreiben aufsetzen. Dazu beantworten Sie lediglich ein paar Fragen. Basierend auf Ihren Antworten erstellt Smartlaw ein Kündigungsschreiben, dass auf Ihre Belange angepasst ist. 

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags ist eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses wohl der beste Weg, um beide Seiten zufrieden zu stellen und spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Statt einer Kündigung können Sie daher mit Ihrem Mieter das Mietverhältnis aufheben. Smartlaw unterstützt Sie bei der Erstellung Ihres Mietaufhebungsvertrags.