Mietaufhebungsvertrag Wohnung/Haus - statt Kündigung

Zur einvernehmlichen Beendigung von Wohnraummietverträgen eignet sich ein Aufhebungsvertrag, der in einem solchen Fall die Kündigung ersetzt und Fristen außer Kraft setzt. Aber auch, wenn sich beide Parteien einig sind, sollten Sie auf eine rechtssichere und korrekte vertragliche Abwicklung achten, damit sie nicht von späteren Meinungsänderungen überrascht werden.

Was regelt dieser Mietaufhebungsvertrag?

  • Einvernehmliche Aufhebung des Mietverhältnisses, unabhängig von Kündigungsgründen und Kündigungsfristen
  • Geeignet für Wohnraummietverträge, z. B. für Wohnungen, Einfamilienhäuser und Reihenhäuser
  • Vereinbarung eines konkreten Beendigungsdatums
  • Möglichkeit der Abfindung des Mieters bei Auflösung auf Wunsch des Vermieters
  • Zusätzliche Regelungen zu Schönheitsreparaturen
  • Individuelle sonstige Vereinbarungen, z. B. zur Übernahme von Einbauküchen

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Mietverträge vorzeitig beenden

Aus zahlreichen Gründen kann eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages über eine Wohnung oder ein Haus wünschenswert sein. Gründe hierfür können die Umgehung einer vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder die vorzeitige Beendigung einer Mindestmietzeit sein. Dies kann sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter von Vorteil sein. Bei einer Aufhebung müssen sich beide Mietparteien aber darüber einig sein, dass das Mietverhältnis einvernehmlich, also in beiderseitigem Einverständnis, beendet wird. In der Aufhebung des Wohnraummietvertrages wird ein konkreter Zeitpunkt für die Beendigung festgelegt. Außerdem können individuelle Regelungen getroffen werden, so etwa zu Schönheitsreparaturen oder der Abfindung des Mieters.

Häufig kommt eine Partei der anderen durch eine Aufhebung des Mietvertrages entgegen, da dadurch Kündigungen und damit eventuell einhergehende Klagen vermieden werden. Das Entgegenkommen kann dann durch spezielle Regelungen in der Aufhebungsvereinbarung, wie z. B. eine Entschädigungszahlung, honoriert werden.

Mit Hilfe unserer Aufhebungsvereinbarung können Sie Ihren Mietvertrag einfach und kostengünstig beenden.

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Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter

Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.

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