Vermieterbescheinigung
Vermieter (oder beauftragte Hausverwaltungen) müssen ihren Mietern bei Einzug eine Vermieterbescheinigung aushändigen, die die Mieter beim Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro belegt werden. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung bei Auszug ist seit November 2016 nicht mehr Pflicht.
Was regelt diese Vermieterbescheinigung?
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Meldegesetzes
- Neben der Anmeldung können Sie nach Wunsch auch Bescheinigungen für den Auszug erstellen
- Geeignet für den Einsatz durch den Eigentümer oder Hausverwaltungen
- Auch Untervermieter können die Bescheinigung nutzen
- Mit Hinweisen zur rechtssicheren Verwendung
- Sie erhalten die Bescheinigung in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
Seit November 2015 ist eine Vermieterbescheinigung erforderlich
Die Vermieterbescheinigung gab es bis 2002 schon einmal. Dann wurde sie abgeschafft. Seitdem konnte sich jeder Bürger unter einer neuen Adresse anmelden, ohne nachweisen zu müssen, ob er dort auch tatsächlich lebt.
Zur Verhinderung von Kriminalität und dass sich vermeintliche Mieter beim Einwohnermeldeamt unter einer “falschen” Adresse anmeldeten, nur um zum Beispiel in dieser Wohngegend einen begehrten Kita-Platz oder ein bestimmtes Nummernschild zu erhalten, hat der Gesetzgeber die Bescheinigung wieder eingeführt.
Der Mietvertrag reicht zur Anmeldung nicht mehr aus
Zieht ein Mieter aus und ein neuer Mieter ein, mussten Sie bisher nur ein Wohnungsabnahme- und ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben – und natürlich den neuen Mietvertrag mit dem Mieter.
Doch damit ist es seit dem 01.11.2015 nicht mehr getan. Denn bei einem Mieterwechsel müssen Sie neuerdings Ihrem Mieter eine sogenannte Vermieterbescheinigung für das Einwohnermeldeamt aushändigen.
Die muss der einziehende Mieter beim Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn er sich in einer Stadt an- bzw. abmeldet.
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Wie viel Zeit hat der Mieter zur Anmeldung? Wann muss die Vermieterbescheinigung übergeben werden?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das bedeutet auch für den Wohnungsgeber, dass innerhalb von 14 Tagen dem Mieter die Bescheinigung erteilt werden muss. Es empfiehlt sich, die Bescheinigung so schnell wie möglich auszustellen, damit der Mieter Zeit hat, sich rechtzeitig anzumelden.
Was passiert bei der Auswanderung oder längeren Auslandsaufenthalten des Mieters?
Seit dem 01.11.2016 und einer Änderung des Bundesmeldegesetzes ist der Wohnungsgeber bei Auszug des Mieters nicht zu einer Bescheinigung verpflichtet. Der Mieter kann sich auch ohne eine solche Bescheinigung bei den Behörden abmelden. Auf freiwilliger Basis kann der Wohnungsgeber eine solche Bescheinigung natürlich weiterhin ausstellen.
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