Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
- erstellen Sie einfach und schnell eine rechtswirksame Kündigung als Vermieter
- auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung
- geeignet für die Kündigung von Mietverträgen und Untermietverträgen
- mit Informationen zur Fristsetzung mit Praxisbeispielen und Tipps
Was bietet Ihnen diese ordentliche Kündigung?
Sie möchten Ihrem Mieter kündigen? Eine Kündigung ist aus Gründen des Mieterschutzes nicht immer rechtlich möglich. Dem Mieter darf grundsätzlich nur aus einem berechtigten Interesse gekündigt werden. Ob ein solches Interesse besteht, ist für juristische Laien nicht immer leicht zu erkennen. Der häufigste Kündigungsgrund ist der Eigenbedarf des Vermieters. Allerdings gilt es auch in diesem Fall einiges zu beachten, denn eine Kündigung ist selbst bei Eigenbedarf nicht immer möglich. Allerdings vermeiden Sie nur mit einer rechtssicheren Kündigung eine langwierige und kostspielige Räumungsklage gegen Ihren Mieter.
Bei der sogenannten Verwertungskündigung kann das Mietverhältnis gekündigt werden, wenn Sie ein wirtschaftliches Interesse an der Kündigung vorweisen können. Wir helfen Ihnen durch richterlich entschieden Fälle aus der Praxis zu erkennen, ob das Mietverhältnis gekündigt werden kann.
Mithilfe unserer bewährten Frage-Antwort-Technik finden Sie auch heraus, ob in Ihrem Fall eine relevante Pflichtverletzung des Mieters und somit ein berechtigtes Interesse an der Kündigung besteht. Auch bei der Wahl der richtigen Kündigungsfrist unterstützen wir Sie und benennen die für Sie geltende Kündigungsfrist.
Unser Anschreiben enthält die in der Praxis wichtige und oftmals unterlassene Widerspruchsbelehrung. Ohne die Widerspruchsbelehrung könnte der Mieter erst in einem Räumungsprozess der Kündigung erfolgreich widersprechen.
Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Kündigung!
Warum Smartlaw?
Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.
Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.
Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
Video: So funktioniert Smartlaw
Ihre Daten sind sicher!
Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
Nie mehr fehlerhafte Vorlagen!
Falsch ausgefüllte, fehlerhafte oder veraltete Mustervorlagen für Mietverträge sind nicht nur unzeitgemäß, sondern können für Vermieter auch sehr teuer werden. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und erstellen Sie Ihre Mietverträge mit Smartlaw.