0800 - 268 4 268 (kostenfrei)
Sie erreichen unser Service-Team: Montag bis Freitag: 8:30 - 17 Uhr
Keine Rechtsberatung.
Indexmieten lassen sich in immer mehr Wohnraummietverträgen finden. Was bedeutet das für den Mieter? Was muss der Vermieter beachten? Mehr lesen
Die pünktliche Mietzahlung zählt zu den Kardinalpflichten eines jeden Mieters. Hält er sich nicht daran, droht ihm die Kündigung. Da nützt es ihm auch nichts, wenn er aufgrund von Depressionen Probleme hat, seinen Alltag zu bewältigen. Mehr lesen
Ein Mieter, der wegen Wohnungsmängeln weniger zahlt, läuft Gefahr, fristlos gekündigt zu werden, wenn die Mängel nicht bestehen. Das lässt sich nur durch Zahlung des gesamten Rückstands in Höhe der vertraglich vereinbarten Miete verhindern. Mehr lesen
Wenn ein Mieter nach einer offensichtlich unbegründeten fristlosen Kündigung widerstandslos auszieht, hat er schlechte Karten, wenn er später Schadensersatz vom Ex-Vermieter fordert. Der Anspruch ist verwirkt. So das Amtsgericht München. Mehr lesen
Fristberechnung gilt in Juristenkreisen als hohe Kunst. Das kann im Zusammenhang mit einer Wohnungskündigung erhebliche Auswirkungen haben - insbesondere dann, wenn der letzte Tag ein Samstag ist. Der ist schließlich ein Werktag. Mehr lesen
Zeigen sich in einer Wohnung Mängel, darf der Mieter die Miete mindern. Das geht aber nur, wenn er vorher den Vermieter über den Missstand informiert hat. Das gilt auch, wenn die Mängelbeseitigung im ersten Anlauf nicht geklappt hat. Mehr lesen
Mieter, die eine Mieterhöhung bekommen, können unter bestimmten Umständen ihre Zustimmung verweigern. Beispielsweise, wenn die zugrunde gelegte Wohnfläche nicht stimmt. Dann müssen sie sich aber zur tatsächlichen Größe der Wohnung äußern. Mehr lesen
Möchten Sie wegen Eigenbedarf kündigen, funktioniert dies nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir erklären, für welche Personen Sie Eigenbedarf geltend machen dürfen und warum Sie eine »Vorratskündigung« lieber nicht aussprechen sollten. Mehr lesen
Die Mietzahlung, und zwar die pünktliche, zählt zu den Kardinalpflichten eines jeden Mieters. Wer das nicht ernst nimmt und hin und wieder verspätet zahlt, muss mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Selbst bei nur kurzen Verzögerungen. Mehr lesen
Wenn ein Vermieter schon bei Vertragsschluss ahnt, dass er die Wohnung alsbald für sich selbst benötigt, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam. Für eine Ehekrise gilt das nicht. Daraus ergibt sich noch kein vorhersehbarer Eigenbedarf. Mehr lesen