Unwirksame Kündigung: Mieter hat bei freiwilligem Auszug keinen Schadensersatzanspruch
Wenn ein Mieter nach einer offensichtlich unbegründeten fristlosen Kündigung widerstandslos auszieht, hat er schlechte Karten, wenn er später Schadensersatz vom Ex-Vermieter fordert. Der Anspruch ist verwirkt. So das Amtsgericht München.
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