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Mietkaution: Vermieter darf Rückzahlung nicht hinauszögern

Mieterhöhung & Mietbeendigung 12. August 2026
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Mietkaution liegt in Geldscheinen auf einen Umrissplan und einem Mietvertrag. Das Wort "Kaution" steht auf Spielsteine geschrieben.

Marcus Klepper / stock.adobe.com

Wer nach dem Auszug auf die Rückzahlung seiner Mietkaution wartet, braucht Geduld. Doch diese Geduld ist nicht unbegrenzt. Das OLG München hat entschieden, dass Vermieter eine Kautionsabrechnung nicht einfach aussitzen dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Anspruch auf Rückzahlung auch ohne Abrechnung fällig.

Mietkaution zurückzahlen: Was war passiert?

Nach dem Ende eines Mietverhältnisses verlangte ein Mieter die Rückzahlung seiner geleisteten Mietkaution. Der Vermieter reagierte auf die Anfrage jedoch nicht. Er legte keine Abrechnung vor und teilte dem Mieter auch nicht mit, ob er noch Forderungen geltend machen wollte.

Genau diese Untätigkeit wurde ihm vor Gericht zum Verhängnis. Das Oberlandesgericht München stellte klar, dass ein Vermieter nicht unbegrenzt Zeit hat, um über die Kaution zu entscheiden. Wer auf ein Auskunftsverlangen des Mieters überhaupt nicht reagiert, kann sich später nicht darauf berufen, die Abrechnung sei noch nicht erfolgt. Nach Auffassung des Gerichts muss sich der Vermieter in einem solchen Fall so behandeln lassen, als hätte er bereits abgerechnet. Der Anspruch auf Rückzahlung wird dadurch fällig, obwohl tatsächlich keine Abrechnung erstellt wurde.

Für Mieter ist dies eine wichtige Entscheidung, denn in der Praxis kommt es häufig vor, dass Vermieter nach dem Auszug über Monate hinweg keine Auskunft über die Kaution erteilen.

Welche Fristen gelten für die Rückzahlung der Mietkaution?

Grundsätzlich darf ein Vermieter die Mietkaution nach dem Auszug nicht sofort auszahlen müssen. Er hat das Recht zu prüfen, ob noch offene Forderungen bestehen. Dazu können beispielsweise Schäden an der Wohnung, Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen oder andere Ansprüche aus dem Mietverhältnis gehören.

Wie lange diese Prüfungsfrist dauert, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung werden häufig Zeiträume von mehreren Monaten als angemessen angesehen. Im vorliegenden Fall war die Situation jedoch vergleichsweise einfach. Das Mietobjekt umfasste lediglich zwei kleinere Büroräume, zudem bestanden keine komplizierten Abrechnungsfragen. Deshalb hielt das OLG München eine Prüfungs- und Überlegungsfrist von lediglich zwei Monaten für ausreichend. Nach Ablauf dieser Frist war der Rückzahlungsanspruch fällig.

Besonders wichtig ist dabei die Aussage des Gerichts, dass Vermieter aktiv handeln müssen. Wer weder abrechnet noch erklärt, welche Gegenansprüche möglicherweise bestehen, riskiert, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution trotzdem durchsetzbar wird.

Fazit: Warum das Urteil für Mieter wichtig ist

Die Entscheidung des OLG München stärkt die Rechte von Mietern deutlich. Sie macht klar, dass Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution nicht durch bloßes Schweigen hinauszögern dürfen. Zwar bleibt ihnen eine angemessene Frist zur Prüfung möglicher Forderungen. Danach müssen sie jedoch reagieren und transparent darlegen, ob und warum sie Teile der Kaution einbehalten möchten.

Für Sie kann dieses Urteil besonders relevant sein, wenn Sie nach Ihrem Auszug seit Monaten auf Ihr Geld warten und vom Vermieter keine Informationen erhalten. In solchen Fällen lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls aktiv einzufordern. Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte eine untätige Haltung des Vermieters nicht ohne Weiteres akzeptieren.

OLG München, Urteil vom 13.11.2025, Az. 32 U 1397/25

Tipp
Vermieter dürfen die Mietkaution nach dem Auszug um berechtigte Forderungen, etwa wegen Schäden an der Wohnung, kürzen. Während des laufenden Mietverhältnisses haben aber auch Mieter Rechte: Liegt ein Mietmangel vor und wird dieser trotz Aufforderung nicht beseitigt, kann unter Umständen eine Mietminderung möglich sein. Mit dem Anschreiben zur Mietminderung von Smartlaw können Sie Ihren Vermieter rechtssicher über den Mangel informieren und Ihre Ansprüche einfach sowie rechtssicher geltend machen. Die Vorlage wird individuell erstellt, ist leicht verständlich und orientiert sich an der aktuellen Rechtslage.