Mietkaution: Vermieter darf Rückzahlung nicht hinauszögern
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Mietkaution zurückzahlen: Was war passiert?
Nach dem Ende eines Mietverhältnisses verlangte ein Mieter die Rückzahlung seiner geleisteten Mietkaution. Der Vermieter reagierte auf die Anfrage jedoch nicht. Er legte keine Abrechnung vor und teilte dem Mieter auch nicht mit, ob er noch Forderungen geltend machen wollte.
Genau diese Untätigkeit wurde ihm vor Gericht zum Verhängnis. Das Oberlandesgericht München stellte klar, dass ein Vermieter nicht unbegrenzt Zeit hat, um über die Kaution zu entscheiden. Wer auf ein Auskunftsverlangen des Mieters überhaupt nicht reagiert, kann sich später nicht darauf berufen, die Abrechnung sei noch nicht erfolgt. Nach Auffassung des Gerichts muss sich der Vermieter in einem solchen Fall so behandeln lassen, als hätte er bereits abgerechnet. Der Anspruch auf Rückzahlung wird dadurch fällig, obwohl tatsächlich keine Abrechnung erstellt wurde.
Für Mieter ist dies eine wichtige Entscheidung, denn in der Praxis kommt es häufig vor, dass Vermieter nach dem Auszug über Monate hinweg keine Auskunft über die Kaution erteilen.
Welche Fristen gelten für die Rückzahlung der Mietkaution?
Grundsätzlich darf ein Vermieter die Mietkaution nach dem Auszug nicht sofort auszahlen müssen. Er hat das Recht zu prüfen, ob noch offene Forderungen bestehen. Dazu können beispielsweise Schäden an der Wohnung, Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen oder andere Ansprüche aus dem Mietverhältnis gehören.
Wie lange diese Prüfungsfrist dauert, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung werden häufig Zeiträume von mehreren Monaten als angemessen angesehen. Im vorliegenden Fall war die Situation jedoch vergleichsweise einfach. Das Mietobjekt umfasste lediglich zwei kleinere Büroräume, zudem bestanden keine komplizierten Abrechnungsfragen. Deshalb hielt das OLG München eine Prüfungs- und Überlegungsfrist von lediglich zwei Monaten für ausreichend. Nach Ablauf dieser Frist war der Rückzahlungsanspruch fällig.
Besonders wichtig ist dabei die Aussage des Gerichts, dass Vermieter aktiv handeln müssen. Wer weder abrechnet noch erklärt, welche Gegenansprüche möglicherweise bestehen, riskiert, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution trotzdem durchsetzbar wird.
Fazit: Warum das Urteil für Mieter wichtig ist
Die Entscheidung des OLG München stärkt die Rechte von Mietern deutlich. Sie macht klar, dass Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution nicht durch bloßes Schweigen hinauszögern dürfen. Zwar bleibt ihnen eine angemessene Frist zur Prüfung möglicher Forderungen. Danach müssen sie jedoch reagieren und transparent darlegen, ob und warum sie Teile der Kaution einbehalten möchten.
Für Sie kann dieses Urteil besonders relevant sein, wenn Sie nach Ihrem Auszug seit Monaten auf Ihr Geld warten und vom Vermieter keine Informationen erhalten. In solchen Fällen lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls aktiv einzufordern. Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte eine untätige Haltung des Vermieters nicht ohne Weiteres akzeptieren.
OLG München, Urteil vom 13.11.2025, Az. 32 U 1397/25