Ärger mit Handwerkern - Was tun?

  • Was Sie tun können, wenn der Handwerker nicht kommt
  • Mahnen Sie den Handwerker, fordern Sie Schadenersatz oder treten Sie vom Vertrag zurück
  • Erhalten Sie das richtige Anspruchsschreiben anhand Ihrer Antworten

Was bietet Ihnen dieses Anspruchsschreiben an den Handwerker?

  • Erstellen Sie hier ein Mahnschreiben oder eine Aufforderung zur Leistungserbringung inkl. Fristsetzung
  • Fordern Sie die möglicherweise entstandenen Verspätungs- und Nichterfüllungsschäden vom Handwerker
  • Bei gegebenen Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, den Rücktritt vom Werkvertrag zu erklären
  • Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes, fertiges Anschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Weitere Informationen

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Antworten, wenn man sie braucht

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Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

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Weitere Informationen zu diesem Anspruchsschreiben an den Handwerker

Häufig kommt es vor, dass ein von Ihnen beauftragter Handwerker die vereinbarten Arbeiten nicht oder nicht rechtzeitig ausführt. Dies führt neben viel Ärger zu der Frage, welche Rechte Sie in diesem Fall haben und welche Schritte nötig sind, um diese auch durchzusetzen.

Das Mahnschreiben: Setzen Sie eine Frist

Zunächst ist die Mahnung des Handwerkers Grundlage für weitere Ansprüche gegen diesen, da der Handwerker damit in den sog. Schuldnerverzug gesetzt wird. Wir erstellen für Sie ein qualifiziertes Mahnschreiben, welches die klare Aufforderung enthält, innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist die Arbeiten auszuführen. In Ausnahmefällen kann eine Mahnung entbehrlich sein; ob dies für Sie zutrifft, prüfen wir für Ihre individuelle Situation.

Befindet sich der Handwerker im Verzug, so muss er, sollte er die Verzögerung zu verantworten haben, für alle Schäden haften, die Ihnen aufgrund der verzögerten Arbeitsleistung entstanden sind, wie z.B. Nutzungsausfallschäden oder Kosten für die Anmietung einer Ersatzsache. Wenn Sie bereits gemahnt haben oder die Mahnung entbehrlich ist, wird Ihre Schadenersatzforderung unter Bezeichnung der spezifischen Schäden in einem Forderungsschreiben geltend gemacht.

Wenn Sie den Auftrag stornieren möchten

Haben Sie den Handwerker schon abgemahnt und ihm sogar eine Frist gesetzt, bis wann er die Arbeiten spätestens auszuführen hat, und ist diese abgelaufen, so geben wir Ihnen die Möglichkeit, dem Handwerker den Auftrag zu entziehen und schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Oftmals haben Kunden kein Interesse mehr daran, mit einem unzuverlässigen Handwerker zusammenzuarbeiten. Entschließen Sie sich zum Rücktritt, müssen Sie den Handwerker auch nicht mehr bezahlen. Desweiteren kann auch hier ein Schadenersatzanspruch für Sie geltend gemacht werden, wenn Ihnen wegen der ausgebliebenen Arbeitsverrichtung ein Schaden entstanden ist.

Fordern Sie Schadenersatz

Sollten Sie jedoch das Auftragsverhältnis weiterhin bestehen lassen wollen und möchten Sie weiterhin, dass der Handwerker seine vereinbarten Leistungen erbringt, so bieten wir Ihnen selbstverständlich auch hier die Möglichkeit, den Handwerker noch einmal nachdrücklich zur Leistung anzuhalten und Schadensersatz zu fordern.

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