Zwischenmiete - Bitte um Zustimmung des Vermieters

Planen Sie einen längeren Ortswechsel oder Auslandsaufenthalt? Dann spart die befristete Vermietung der eigenen Wohnung an einen Zwischenmieter bares Geld. Als Hauptmieter der Wohnung sind Sie jedoch verpflichtet, Ihren Vermieter um Erlaubnis zu fragen, andernfalls droht die Kündigung des Mietvertrages.

Was beinhaltet dieses Anschreiben?

  • Erstellen Sie in nur wenigen Schritten ein individuelles Anschreiben an den Vermieter mit der Bitte um Zustimmung zur Zwischenvermietung
  • Geeignet, wenn Sie die zeitlich befristete Vermietung der gesamten möblierten Wohnung oder nur eines Teils planen
  • Für eine kurz- und langfristige Zwischenvermietung geeignet
  • Nennung der Kontaktdaten des potentiellen Zwischenmieters
  • Sie erhalten ein einsatzbereites Dokument in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Weitere Informationen

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Video: So funktioniert Smartlaw

Der Inhalt dieses Videos liegt auf der externen Plattform YouTube. Um ihn sehen zu können bitten wir Sie, die Marketing Cookies in den Cookie-Einstellungen zu akzeptieren.

Erstellen Sie jetzt ein Anschreiben an Ihren Vermieter mit der Bitte um Zustimmung zur Zwischenmiete

Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.

Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.

Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter

Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.

Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.

Zwischenvermietung - nicht ohne Zustimmung des Vermieters

Falls Sie Ihre möblierte Wohnung, beispielsweise während eines Auslandsaufenthaltes, zeitlich befristet zwischenvermieten möchten, muss Ihr Vermieter der Zwischenvermietung vor Unterzeichnung des Zwischenmietvertrages zustimmen. In dem Fall, dass Sie nur einen Teil der Wohnung zwischenvermieten, haben Sie grundsätzlich sogar einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters.

Wenn Sie jedoch auf die Einholung der Zustimmung des Vermieters verzichten, gefährden Sie Ihr Mietverhältnis. Unter Umständen kann die unberechtigte Zwischenvermietung sogar zur Kündigung und zu möglichen Haftungsrisiken führen.

Unser Anschreiben können Sie bequem von zu Hause aus Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen und sich damitrechtlich absichern.

Die Zwischenvermietung ist ein besonderer Fall der Untervermietung. Den passenden Zwischenmietvertrag können Sie bei Smartlaw ebenfalls erstellen.

Falls Sie die Wohnung gemeinsam mit einem Untermieter bewohnen möchten, müssen Sie Ihren Vermieter um Zustimmung zur Untervermietung bitten. Auch für die Untervermietung steht ein spezieller Untermietvertrag zur Verfügung.

 

So verwenden Sie dieses Anschreiben

Bitte beachten Sie nochmals, dass das hier zu erstellende Anschreiben auf Zustimmung zur Zwischenvermietung ausschließlich auf folgende Konstellation ausgerichtet ist:

Es handelt sich um den Antrag an den Hauptvermieter auf Zustimmung zu einer zeitlich befristeten Zwischenvermietung entweder der gesamten möblierten Wohnung oder eines Teils der möblierten Wohnung des Hauptmieters an einen Zwischenmieter für eine bestimmten Zeitraum. In diesem Zeitraum ist der Hauptmieter, z.B. wegen eines Auslandaufenthalts, örtlich abwesend und kann die Wohnung deshalb nicht selbst nutzen. Nach Beendigung der Abwesenheit und des Zwischenmietvertrages erfolgt mithin wieder die eigene Nutzung der Wohnung durch den Hauptmieter. Das Anschreiben ist nur für einen Hauptmieter geeignet, der eine natürliche Person, also insbesondere keine Gesellschaft, ist.

Erteilung der Zustimmung des Hauptvermieters zur Zwischenvermietung

Bitte beachten Sie, dass vor Abschluss des Zwischenmietvertrages, d.h. dessen Unterzeichnung durch beide Seiten, zwingend die Zustimmung des Hauptvermieters einzuholen ist, mit der er die Zwischenvermietung, d. h. die Vermietung der Wohnung bzw. eines Teils der Wohnung durch den Hauptmieter an den Zwischenmieter genehmigt. Liegt diese nicht vor, kann der Hauptmieter sich u. a. unter Umständen schadensersatzpflichtig, insbesondere gegenüber dem Zwischenmieter, machen, wenn er trotz der Vereinbarung im Zwischenmietvertrag dann die Wohnung doch nicht überlassen darf oder sich dem Risiko einer Kündigung des Hauptvermieters aussetzen. Ggf. kann der Hauptvermieter einen Zwischenmietzuschlag verlangen. Die positive schriftliche Rückantwort des Vermieters sollte deshalb zwingend vor Unterzeichnung abgewartet werden. Den Zwischenmietvertrag mit dem Mieter können Sie bei Smartlaw ebenfalls erstellen.

Mehrere Vertragsparteien

Wenn mehrere Hauptvermieter die Wohnung an den Hauptmieter vermieten, muss vorab die Zustimmung sämtlicher Hauptvermieter eingeholt werden. Zudem müssen sämtliche Hauptmieter die Zustimmung beantragen.

Auswahl: Zwischenvermietung eines Teils der Wohnung oder der gesamten Wohnung

In der Anfrage an den Vermieter ist klarzustellen, ob die gesamte Wohnung oder nur ein Teil der Wohnung zwischenvermietet werden soll. Die wesentlichen Einrichtungsgegenstände des Hauptmieters verbleiben in der Wohnung. Bei einer Teilvermietung ist das dem Hauptmieter grundsätzlich zu Lagerzwecken verbleibende Zimmer dem Hauptvermieter im Anschreiben zu benennen. Bei der Auswahl, ob während der Abwesenheit des Hauptmieters die gesamte Wohnung an den Zwischenmieter weitervermietet werden soll oder lediglich ein Teil der Wohnung ist zu berücksichtigen, dass lediglich bei der Zwischenvermietung eines Teils der Wohnung ein – bei Erfüllung der Voraussetzungen – einklagbarer, d. h. durchsetzbarer Anspruch auf Erteilung der Zwischenmieterlaubnis (§553 BGB) besteht, soweit der Hauptvermieter die Erlaubnis unberechtigt verweigert. Im Falle der unberechtigten Erlaubnisverweigerung des Hauptvermieters betreffend die Untervermietung der Wohnung im Ganzen, hat der Hauptmieter dagegen nur die Möglichkeit, dass Mietverhältnis zu kündigen und ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hauptvermieter geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass bei der Auswahlentscheidung zu Gunsten einer Teilvermietung im Vertrag vorgesehen ist, dass der Hauptmieter ein Zimmer der Wohnung grundsätzlich als Lager und für kurze Besuche nutzt. Er belässt seine Einrichtungsgegenstände dort und behält einen Schlüssel.

Erstellen Sie jetzt ein Anschreiben an Ihren Vermieter mit der Bitte um Zustimmung zur Zwischenmiete