Betreiber einer Mülldeponie haftet nicht für Sturz von der Laderampe
Gerät ein Kunde aus eigener Unachtsamkeit beim Entladen von Sperrmüll auf einer Mülldeponie ins Straucheln und fällt von der Abladerampe ca. 3 m tief in einen Container, haftet der Betreiber der Mülldeponie nicht für die Folgen des Sturzes.
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