Straßennutzung: Carsharing fällt in Berlin unter Gemeingebrauch
Carsharing im Land Berlin stellt nach der Entscheidung im Eilverfahren vorerst keine Sondernutzung dar. Parken – auch im Zusammenhang mit gewerblicher Kfz-Vermietung – ist nach der StVO eine zulässige Teilnahme am Straßenverkehr.
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