Zum Schadensersatzanspruch nach einem gescheiterten Immobilienerwerb
Kann ein Käufer den Grundstückskaufvertrag erfolgreich anfechten, umfasst der Schadensersatzanspruch auch die vom ihm gezahlte Maklerprovision und Grunderwerbsteuer. Die Erstattungsansprüche sind abzutreten.
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