»Fiktive« Mängelbeseitigungskosten können beim Immobilienerwerb weiterhin verlangt werden
Der Schadensersatz für Mängel einer erworbenen Immobilie kann weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten Mängelbeseitigungskosten berechnet werden. Bei Kauf gelten andere Regeln als beim Werkvertrag.
Mehr lesen