Glätte auf Wanderwegen – notfalls »auf dem Hosenboden« weiter
Der Winterdienst auf unbefestigten Wald- und Feldwege darf beschränkt werden. Sind vereiste Stellen auf einem Wanderweg ohne weiteres zu erkennen, müssen sich Wanderer notfalls auf dem Hosenboden fortbewegen, um nicht zu stürzen. Mehr lesen