WEG: Jahresabrechnung muss weder Einzelabrechnungen noch Hausgeldrückstände ausweisen
Übersichten über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und Hausgeldrückstände muss der Verwalter der Jahresabrechnung nicht beifügen. Selbst dann nicht, wenn er angekündigt hat, dass sie beiliegen. Mehr lesen