Immobilienerwerb: Muss der Verkäufer auf fehlenden Versicherungsschutz hinweisen?
Der Käufer eines bebauten Grundstücks muss – sofern hierzu im Kaufvertrag nichts vereinbart ist –, den Verkäufer fragen, ob dieser eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat und ob diese noch besteht.
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