Stellplatz für Mülltonnen – nicht vor dem Schlafzimmerfenster
Die Verlegung des Stellplatzes für die Mülltonnen vor dem Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers ist unzulässig, wenn in den Sommermonaten mit einer Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Darin liegt eine Benachteiligung.
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