0800 - 268 4 268 (kostenfrei)
Sie erreichen unser Service-Team: Montag bis Freitag: 8-18 Uhr
Keine Rechtsberatung.
Stolpert ein Fußgänger auf einem Gehweg über ein gut sichtbares Hindernis, das er zuerst wahrgenommen, dann aber vergessen hat, kann er kein Schmerzensgeld verlangen. Mehr lesen
Ein Hauseigentümer muss die Kosten des Polizeieinsatzes tragen. Das gilt auch dann, wenn die Ursache für das Auslösen der Alarmanlage nicht ermittelt werden kann. Mehr lesen
Ein Mann hatte sich bei Gartenarbeiten einen Bandscheibenvorfall zugezogen. Die private Unfallversicherung zahlte nicht. Begründung: Es liegt bei stoßartiger Belastung kein Unfallereignis vor. Mehr lesen
Ein Wanderer, der sich auf einem touristisch beworbenen Wandersteig schwer verletzt, kann keinen Schadensersatz von der Stadt verlangen, der das Waldgrundstück gehört. Sie haftet nicht für waldtypische Gefahren. Mehr lesen
Der Käufer eines bebauten Grundstücks muss – sofern hierzu im Kaufvertrag nichts vereinbart ist –, den Verkäufer fragen, ob dieser eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat und ob diese noch besteht. Mehr lesen
Sind Absperrketten am Straßenrand nicht ausreichend gut sichtbar (z.B. fehlt eine rot-weiße Markierung), verletzt die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht. Sie haftet, wenn ein Passant über die Kette stolpert und sich verletzt. Mehr lesen
Ein Regenfallrohr darf im öffentlichen Luftraum angebracht werden. Geringfügige Zugangsbeeinträchtigungen zu seinem Grundstück muss ein Nachbar dabei dulden. Veränderungen an seinem eigenen Regenfallrohr muss er jedoch nicht akzeptieren. Mehr lesen
Ein Grundstückseigentümer muss bei Windstärke 7 nicht davor warnen, dass ein schweres Eisentor zufallen könnte. Eine Gefahrenlage die offensichtlich und naheliegend ist, bedarf keines besonderen Warnhinweises. Mehr lesen
Wird eine Wertstofftonne (sogenannte »gelbe Tonne«) falsch befüllt, darf das zuständige Entsorgungsunternehmen sie nicht einfach abziehen. Es ist allerdings berechtigt, die Leerung zu verweigern. Mehr lesen
Grundsätzlich ist die Eigentümergemeinschaft zuständig. Es bleibt den Wohnungseigentümern allerdings unbenommen, eine hiervon abweichende Regelung zu treffen. Eine solche Regelung muss allerdings klar und eindeutig sein. Mehr lesen