Kein Arbeitsunfall bei Hilfe auf einer Baustelle eines Familienangehörigen
Verletzt sich jemand, der einem nahen Familienangehörigen auf dessen Baustelle hilft, steht er in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In solchen Fällen liegt in der Regel kein Arbeitsunfall vor.
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