Immobilienerwerb: Käufer darf nicht auf bestehenden Versicherungsschutz vertrauen
Wird eine Immobilie verkauft, darf der Verkäufer eine bestehende Gebäudeversicherung kündigen. Er muss den Erwerber darauf nicht ungefragt hinweisen. Der Käufer muss vielmehr selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
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