Birken dürfen trotz Pollenflugs bleiben, wenn der Grenzabstand stimmt
Ein Grundstückseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen seinen Nachbarn, Bäume wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück zu beseitigen. Vorausgesetzt, der Grenzabstand wurde eingehalten.
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