Sturz vom Klettergerüst: Haftet die Gemeinde für Spielplatzunfälle?
Die Stadt haftet nicht für einen Sturz eines 8-jährigen Kindes vom Klettergerüst auf einem öffentlichen Spielplatz, sofern – selbst bei bestimmungswidriger Nutzung – je nach Fallhöhe ausreichender Fallschutz gewährleistet wird.
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