Ballspielplatz für Kinder im allgemeinen Wohngebiet zulässig
Anwohner müssen einen Ballspielplatz für Kinder im allgemeinen Wohngebiet dulden. Das gilt insbesondere, wenn der Bebauungsplan ausdrücklich eine Anlage für Kinder bis 14 Jahren vorsieht, nicht einen Bolzplatz für Jugendliche.
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