Neuer Zaun auf der Grundstücksgrenze nicht ohne Zustimmung des Nachbarn
Eine Grenzeinrichtung (z.B. Gartenzaun in Form eines Maschendrahtzaunes) darf nicht ohne Zustimmung des Nachbarn verändert werden. Die Errichtung eines weiteren Zauns (z.B. einen Holzflechtzaun) unmittelbar daneben ist unzulässig.
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