Eigentumswohnung blind gekauft: Erwerber hat nachträgliches Besichtigungsrecht
Wer eine vermietete Eigentumswohnung kauft, darf und sollte sie besichtigen. Das gilt auch für eine Erstbesichtigung nach dem Kauf. Mieter haben dies zu dulden, selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes steht. So das Amtsgericht München.
Mehr lesen