Keine Gartenzwerge auf denkmalgeschütztem Gebäude
Gartenzwerge können eine erhebliche Beeinträchtigung denkmalgeschützter Gebäude darstellen und deren historisches Erscheinungsbild schädigen. Daher darf ein Gartenzwerg nicht ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde aufgestellt werden.
Mehr lesen