Aufklärungspflicht beim Verkauf von alten Häusern
Wer ein altes Haus verkauft, muss den Käufer vollständig und sorgfältig über etwaige Mängel aufklären. Sonst können unliebsame Überraschungen auf Käuferseite wie bei Starkregen eindringendes Wasser in den Keller zum Rücktritt berechtigen.
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