Ein Wegerecht besteht nicht aus Gewohnheit – auch nicht nach Jahrzehnten
Der BGH hat die Grundlagen für das Entstehen eines Wegerechts klargestellt. Es gibt nur drei mögliche Quellen: Grundbuch, vertragliche Vereinbarung oder Gesetz. Durch jahrzehntelange Übung allein kann hingegen kein Wegerecht entstehen.
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