Auch eine Kameraattrappe darf nicht auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden
Ein Grundeigentümer muss eine funktionstüchtige Kamera entfernen, die er auf seinem Grund angebracht hat und die auf das Nachbargrundstück ausgerichtet ist. Gleiches gilt für eine Kameraattrappe, die auch das Persönlichkeitsrecht verletzt.
Mehr lesen