Betriebskostenabrechnung: Bei Einwendungen gilt taggenauer Fristablauf
Nach dem Zugang der jährlichen Betriebskostenabrechnung hat der Mieter zwölf Monate lang Zeit, seine Bedenken gegen die Richtigkeit der Abrechnung vorzubringen. Keinen Tag länger. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut.
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