Videoüberwachung: Kameraattrappe im Mehrfamilienhaus unzulässig
Eine zur Abschreckung angebrachte täuschend echte Kameraattrappe im Hauseingang ist unzulässig, sofern weniger einschneidende Möglichkeiten des Eigentumsschutzes denkbar sind (z.B. eine schnell ins Schloss fallende Eingangstür). Mehr lesen