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Kein Zugang zur Straße: Gartenbesitzer darf über Nachbargrundstück gehen

Wohnungseigentum & Grundbesitz 5. Januar 2024
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Rainer Fuhrmann / stock.adobe.com

Wer keinen Zugang zur öffentlichen Straße hat, darf über das Nachbargrundstück gehen, auch wenn es den Nachbarn stört. Das „Notwegerecht“ hat Vorrang.

Eine Frau lebt mit ihrer Familie auf einem Grundstück mit Garten. Daneben liegt die Gartenparzelle eines Mannes. Diese hat keine Verbindung zur öffentlichen Straße. Das Grundstück befindet sich in einem sogenannten »Hinterlandquartier«.

Um zu seinem Garten zu kommen, muss der Mann über das Grundstück seiner Nachbarin gehen. Dort befindet sich ein historisch gewachsener Wirtschaftsweg, der früher durch die gesamte Siedlung verlief. Diesen Weg nutzte der Mann in den vergangenen Jahren, um auf seine Gartenparzelle zu gelangen.

Die Nachbarin fühlte sich dadurch gestört und blockierte den Weg mit Pflanzsteinen. Der Mann verlangte, den Weg freizuräumen. Er möchte mit Rasenmäher oder Schubkarre ungehindert in seinen Garten kommen.

Das Landgericht Lübeck gab ihm recht. Die Gartenparzelle des Mannes hat keine eigene Verbindung zur öffentlichen Straße. Der Mann hat daher einen Anspruch auf einen Notweg über das Grundstück der Frau.

Bei historisch gewachsenen Begebenheiten werden insbesondere die früheren Wegeverhältnisse berücksichtigt. Dabei kommt es auch auf die Effektivität des Notweges an. Hier gilt: Die geringste Belastung geht häufig mit dem kürzesten Weg einher.

Das Gesetz schreibt einen Vorrang des Notwegerechts vor. Folge: Den Wirtschaftsweg muss der Mann ungehindert nutzen dürfen. Beeinträchtigungen hat die Nachbarin hinzunehmen.

LG Lübeck, Urteil vom 18.8.2023, 3 O 309/22; n. rk.

Hinweis der Redaktion:

Das Notwegerecht eines Nachbarn ist zu dulden. Aber das Recht gibt es nicht umsonst: Der duldungspflichtige Nachbar kann eine sogenannte »Geldrente« verlangen (§ 917 Abs. 2 BGB).