Schadensersatz für Konfetti auf Privatgrundstück?
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Konfetti Schadensersatz: Wenn der Karneval zum Problem wird
Im vorliegenden Fall ging es um einen typischen Karnevalsumzug – allerdings mit unerwarteten Folgen. Ein Teilnehmer eines Umzugs feuerte eine Konfettikanone direkt in Richtung eines gepflegten Privatgrundstücks ab. Die Folge war eine großflächige Verschmutzung der Außenanlage. Besonders problematisch: Die Konfettistreifen waren nicht nur schwer zu entfernen, sondern führten teilweise auch zu Verfärbungen.
Der Grundstückseigentümer übernahm die Reinigung selbst und verlangte anschließend Schadensersatz. Der Veranstalter des Umzugs verwies hingegen darauf, dass er vorsorglich ein Konfettiverbot ausgesprochen und die Einhaltung überwacht habe.
Bereits in erster Instanz wurde dem Eigentümer ein Anspruch zugesprochen – allerdings nur in Höhe von 450 Euro. Grundlage waren geschätzte 30 Stunden Reinigungsarbeit bei einem eher geringen Stundenlohn.
Doch der Betroffene hielt diese Einschätzung für deutlich zu niedrig und legte Berufung ein.
OLG Köln: Höherer Konfetti Schadensersatz gerechtfertigt
Das Oberlandesgericht Köln stellte klar, dass der Betreiber des Wagens für die Verschmutzung haftet. Die Konfettikanone führte zu einer sogenannten Eigentumsverletzung – ein juristischer Begriff dafür, dass das Eigentum eines anderen beeinträchtigt wurde.
Entscheidend war die Bewertung des Schadens: Das Gericht erkannte, dass die Verschmutzung erheblich war. Durch Wind und Regen verteilten sich die Konfettistreifen und erschwerten die Reinigung zusätzlich.
Beim Thema Schadensersatz korrigierte das Gericht die Vorinstanz deutlich nach oben. Statt 30 Stunden wurden nun 65 Stunden Reinigungsaufwand als angemessen angesehen. Allerdings übernahm das Gericht nicht vollständig den Stundensatz einer professionellen Reinigungsfirma, da der Eigentümer die Arbeit selbst ausgeführt hatte.
Insgesamt sprach das Gericht rund 1.430 Euro zu – also mehr als das Dreifache der ursprünglichen Summe.
Wichtig ist auch: Der Veranstalter des Umzugs haftete nicht. Da er ein ausdrückliches Konfettiverbot erlassen und Kontrollmaßnahmen getroffen hatte, traf ihn keine Verantwortung.
Fazit: Warum der Konfetti Schadensersatz auch für Sie wichtig ist
Das Urteil zum Schadensersatz wegen Konfetti zeigt, dass auch scheinbar harmlose Handlungen ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben können. Wenn Ihr Eigentum beschädigt oder verschmutzt wird, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Ersatz – selbst dann, wenn Sie den Schaden eigenständig beseitigen.
Für Sie bedeutet das konkret: Dokumentieren Sie Schäden sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Besonders bei größeren Verschmutzungen kann sich der Aufwand finanziell lohnen.
Gleichzeitig wird deutlich, dass die Haftung klar zugeordnet wird. Nicht immer ist der Veranstalter verantwortlich – oft haftet die Person, die den Schaden direkt verursacht hat. Das schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten.
OLG Köln, Urteil vom 17.11.2025, 30 U 13/24