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Tiefgaragenstellplatz mangelhaft: Kaufpreisminderung?

Wohnungseigentum & Grundbesitz 10. November 2025
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Tiefgarage mit Stellplätzen, auf denen Autos stehen. Tiefgaragenstellplatz.

rawku5 / stock.adobe.com - Symbolbild, KI-generiert

Ein Stellplatz in der Tiefgarage muss ohne außergewöhnliches Rangieren nutzbar sein – das entschied das Kammergericht Berlin. Käufer einer Eigentumswohnung konnten ihren Tiefgaragenstellplatz nur mit viel Geschick erreichen und klagten erfolgreich. Das Urteil zeigt, welche Anforderungen an Stellplätze gestellt werden dürfen. Für Käufer kann das bares Geld bedeuten.

Was bedeutet „mittlere Art und Güte“ bei einem Tiefgaragenstellplatz ?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz erwarten Käufer, dass dieser ohne besondere Fahrkünste nutzbar ist. Juristisch wird dies als Stellplatz „mittlerer Art und Güte“ bezeichnet. Das bedeutet: Ein durchschnittlicher Fahrer muss mit einem normalen Fahrzeug ohne außergewöhnlichen Rangieraufwand einparken können. Ein Anspruch auf bequemes Einparken in einem Zug besteht zwar nicht – aber überdurchschnittliches Geschick darf nicht erforderlich sein.

Das Urteil des Kammergerichts Berlin

Im Fall vor dem Kammergericht Berlin hatten Käufer eine Eigentumswohnung samt Tiefgaragenstellplatz erworben. Der Stellplatz lag am Ende einer engen Fahrgasse, begrenzt durch eine Wand. Ein Vorwärtseinparken war oft nicht möglich, das Rückwärtseinparken erforderte komplexe Lenkmanöver. Das Gericht entschied: Der Tiefgaragenstellplatz ist mangelhaft, da er nicht den Anforderungen an eine „mittlere Art und Güte“ genügt. Die Käufer erhielten eine Kaufpreisminderung von 6.600 Euro – rund 20 % des Stellplatzpreises. 

Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist

Wenn Sie eine Immobilie mit Stellplatz kaufen, sollten Sie genau prüfen, ob der Stellplatz praktikabel nutzbar ist. Das Urteil zeigt: Auch ohne technische Mängel kann ein Stellplatz als mangelhaft gelten, wenn er nur mit erheblichem Aufwand nutzbar ist. Das kann Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen – etwa durch Minderung des Kaufpreises. Besonders bei Neubauten oder beim Kauf vom Bauträger lohnt sich ein genauer Blick auf die Stellplatzsituation.

KG Berlin, Urteil vom 12.3.2025, 21 U 138/24

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