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WEG: Solaranlage auf dem Balkon

Wohnungseigentum & Grundbesitz 15. Dezember 2023
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Maryana / stock.adobe.com

Auch Steckersolargeräte, die ohne Bohren auf dem Balkon montiert werden, erfordern in vielen Fällen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft.

Solarkraftwerke für den Balkon sind inzwischen schon für weit unter € 1.000,- zu haben und amortisieren sich meist in weniger als zehn Jahren. Deshalb werden sie für immer mehr Wohnungseigentümer attraktiv. Bevor Sie eine solche Solaranlage installieren, sollten Sie allerdings unbedingt die Regelungen und Vereinbarungen Ihrer Eigentümergemeinschaft berücksichtigen. Andernfalls droht in vielen Fällen der Rückbau.

Sehen Sie in Ihrer Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Hausordnung nach, ob Sie für die Anbringung einer solchen Anlage besondere Genehmigungen benötigen.

Beachten Sie: Selbst wenn Sie für den Einbau nicht Bohren und auch auf keine andere Art und Weise in die Substanz des Gemeinschaftseigentums eingreifen müssen, kann eine solche Anlage eine »bauliche Veränderung« darstellen, für die Sie einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft benötigen, die Ihnen den Einbau gestattet.

Denn eine bauliche Veränderung ist auch dann gegeben, wenn das optische Erscheinungsbild der Fassade durch die Maßnahme dauerhaft verändert wird. Die Art der Befestigung spielt dabei keine Rolle.