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Gebrauchsüberlassung - Kündigung bei unbefugter Wohnungsüberlassung

Mieterhöhung & Mietbeendigung 10. September 2025
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Gebrauchsüberlassung: Mann hält Wohnungsschlüssel hin.

Marco Martins / stock.adobe.com

Ein Mieter überlässt seine Wohnung seinem Neffen – allein und dauerhaft. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entscheidet: Das ist nicht erlaubt. Was bedeutet das für andere Mieter?

Genehmigung zur Mitnutzung – aber keine Alleinnutzung

Im Jahr 2019 erhielt ein Wohnungsmieter die Erlaubnis seiner Vermieterin, seinen Neffen mit in die Wohnung aufzunehmen. Diese Genehmigung bezog sich jedoch ausdrücklich auf die gemeinsame Nutzung der Wohnung. Als die Vermieterin im September 2024 erfuhr, dass der Mieter ausgezogen war und die Wohnung seinem Neffen allein überlassen hatte, reagierte sie umgehend. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bestätigte den Verdacht: Der Neffe war alleiniger Bewohner.

Fristlose Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung

Da der Mieter auf die Aufforderung zur Stellungnahme nicht reagierte, mahnte die Vermieterin ihn wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung ab. Eine weitere Meldeamtsauskunft im Oktober 2024 bestätigte erneut die alleinige Nutzung durch den Neffen. Daraufhin kündigte die Vermieterin die Wohnung fristlos und hilfsweise ordentlich. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war. Die ursprüngliche Genehmigung bezog sich nur auf die Mitnutzung – nicht auf eine vollständige Überlassung der Wohnung.

Fazit: Auch Verwandte brauchen eine Genehmigung

Auch nahen Familienangehörigen wie Neffen darf eine Wohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters zur alleinigen Nutzung überlassen werden. Für Mieter bedeutet das: Wer auszieht und die Wohnung einem Dritten – selbst einem Verwandten – überlässt, riskiert eine Kündigung. Die Entscheidung zeigt, wie wichtig klare Absprachen mit dem Vermieter sind und dass eine Genehmigung zur Mitnutzung nicht automatisch eine Erlaubnis zur vollständigen Überlassung bedeutet.

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.2.2025, 33093 C 422/24

Tipp

Gebrauchsüberlassung - So machen Sie es richtig? 
Wenn Sie eine Wohnung ganz oder teilweise einem Dritten überlassen möchten – sei es zur Untermiete oder Zwischenmiete – sollten Sie sich vorab die Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Smartlaw bietet Ihnen dafür rechtssichere Anträge auf Zustimmung zur Untermiete sowie Anträge auf Zustimmung zur Zwischenmiete, die Sie bequem online erstellen können. Sobald die Zustimmung vorliegt, können Sie direkt über Smartlaw auch den passenden Untermietvertrag oder Zwischenmietvertrag individuell erstellen – rechtssicher, schnell und unkompliziert. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und sorgen für klare Verhältnisse.