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Mieterhöhung nach Modernisierung

Mieterhöhung & Mietbeendigung 20. Oktober 2025
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Ein Gesetzestext in dem der § 559 BGB gelb unterstrichen ist mit der Überschrift "Mieterhöhung bei Modernisierung.

M. Schuppich / stock.adobe.com

Darf ein Vermieter die Miete erhöhen, wenn er eine neue Heizung einbaut? Der Bundesgerichtshof hat dazu ein wichtiges Urteil gefällt. Es kommt nicht auf den tatsächlichen Energieverbrauch an – sondern auf die zu erwartende Einsparung.

Streit um die neue Heizung

Im Jahr 2017 wurde in einem Mehrfamilienhaus in Bremen eine Gas-Zentralheizung eingebaut. Die Vermieterin erhöhte daraufhin die Miete. Ein Mieterpaar zahlte die Erhöhung zunächst, klagte aber nach dem Auszug auf Rückzahlung. Ihre Begründung: Die Modernisierung habe keine spürbare Energieeinsparung gebracht – sie hätten jahrelang zu viel Miete gezahlt.

Ein Sachverständiger bestätigte, dass keine Verbrauchsdaten aus der Zeit vor dem Umbau vorlagen und somit keine Einsparung nachgewiesen werden konnte. Das Landgericht Bremen gab den Mietern recht. Doch die Vermieterin legte Revision ein – mit Erfolg.

BGH-Urteil: Erwartbare Einsparung reicht aus

Für eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nicht entscheidend, ob tatsächlich weniger Energie verbraucht wurde. Es genügt, wenn durch die Maßnahme – wie etwa den Einbau einer Zentralheizung – eine Einsparung von Endenergie zu erwarten ist, so der Bundesgerichtshof (BGH).

Vermieter dürfen dabei auf gesetzlich anerkannte Pauschalwerte zurückgreifen. Der tatsächliche Verbrauch hängt von vielen Faktoren ab, etwa vom Verhalten der Bewohner oder der Witterung. Deshalb ist eine objektive Messung oft nicht möglich oder nicht aussagekräftig genug.

 Warum das Urteil für Mieter wichtig ist

Mieter können eine Mieterhöhung nach Modernisierung nicht allein mit dem Argument ablehnen, dass sie keine spürbare Einsparung feststellen. Entscheidend ist die technische Erwartbarkeit der Einsparung – nicht der individuelle Verbrauch.

Für Mieter bedeutet das: Bei Modernisierungen wie dem Einbau neuer Heizsysteme oder Dämmmaßnahmen kann eine Mieterhöhung rechtens sein, auch wenn die Nebenkosten nicht sinken. Wer seine Rechte kennt, kann besser einschätzen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist.

BGH, Urteil vom 26.3.2025, VIII ZR 283/23

Tipp
So vermeiden Sie Streit mit Ihren Mietern 
Nicht nur eine Mieterhöhung nach Modernisierung kann schnell zu Konflikten führen. Es gibt einiges, was Sie als Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrages wissen sollten. Die gesetzlichen Regelungen sind umfassend und für einen juristischen Laien kaum zu durchblicken. Mit Ihrem Mietvertrag von Smartlaw schaffen Sie Klarheit und vermeiden spätere Streitigkeiten. Smartlaw bietet Ihnen geprüfte Mietverträge, die alle wichtigen Regelungen enthalten – individuell anpassbar und rechtlich zuverlässig. Vom Mietvertrag über eine möblierte Wohnung bis hin zu einem Haus