Betriebskostenabrechnung: Baumfällkosten dürfen auf Mieter umgelegt werden
Kosten der Gartenpflege dürfen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Das galt für Baumfällkosten aber bislang nicht. Jetzt hat der BGH die Umlegbarkeit der Kosten zumindest für morsche Bäume bejaht. Mehr lesen