Abschleppen des Autos des Mieters – nicht so einfach
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Wann Vermieter das Auto abschleppen lassen wollen
In Mietverhältnissen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über das Parken auf dem Grundstück. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter das Auto seines Mieters mehrfach abschleppen lassen, weil dieser dort unberechtigt parkte. Der Vermieter fühlte sich im Recht, da er den Mieter zuvor durch einen Anwalt aufgefordert hatte, das Parken zu unterlassen. Anschließend verlangte er die Erstattung der Abschlepp- und Anwaltskosten. Doch der Mieter weigerte sich – und das Amtsgericht Bottrop gab ihm Recht.
Das Urteil: Abschleppen verstößt gegen das Schikaneverbot
Das Abschleppen des Autos war rechtswidrig. Begründung: Es verstieß gegen das Schikaneverbot nach § 226 BGB. Der Vermieter wollte den Mieter bestrafen, statt eine sachgerechte Lösung zu finden. Zwischen Vermieter und Mieter besteht ein Mietvertrag, der Rücksichtnahmepflichten begründet. Diese Pflichten gelten auch bei Konflikten. Das Schreiben des Anwalts änderte daran nichts. Für den Vermieter wäre es zumutbar gewesen, den Mieter erneut aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen, statt drastische Maßnahmen zu ergreifen.
Warum dieses Urteil für Mieter wichtig ist
Auch wenn ein Mieter gegen Regeln verstößt, darf der Vermieter nicht beliebig handeln. Abschleppen ist nur in engen Grenzen erlaubt, etwa bei Gefahr im Verzug. Für Mieter bedeutet das: Sie haben Rechte, selbst wenn sie Fehler machen. Wer seine Rechte kennt, kann unnötige Kosten und Ärger vermeiden.
AG Bottrop, Urteil vom 28.11.24, 8 C 126/24
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