Unklare Schönheitsreparaturklausel geht zulasten des Vermieters
Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen sind oft samt und sonders unwirksam, weil die Klausel missverständlich bzw. nicht eindeutig genug ist. Das geht zulasten des Vermieters, sodass der Mieter am Ende gar nicht renovieren muss.
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