Reservierungsvereinbarung bei Immobilienkauf nur mit notarieller Beurkundung wirksam
Potentielle Immobilienkäufer, die noch nicht ganz zum Kauf entschlossen sind, lassen sich gerne das Objekt gegen Gebühr reservieren. Die Reservierungsvereinbarung muss aber aus Gründen des Übereilungsschutzes notariell beurkundet werden.
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