Notwendige Instandsetzung: Auch dann Vermietersache, wenn der Mieter die Wohnung nicht selbst nutzt
Nicht immer bewohnt der Mieter die angemietete Wohnung persönlich. Typischer Fall: Er hat die Wohnung einem Untermieter überlassen. Das ändert laut BGH aber nichts an der Verpflichtung des Vermieters, notwendige Reparaturen durchzuführen.
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