Wohnungsverkauf: keine Aufwandentschädigung für genervten Mieter
Steht eine Wohnung zum Verkauf an, muss der Mieter Besichtigungen durch Makler und Interessenten dulden. Geld steht ihm dafür nicht zu. Verweigert er den Zutritt, rechtfertigt ein solches Verlangen aber nicht unbedingt eine Kündigung.
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